AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen des konz. Immobilienmaklerin
Monika Balint -BALINT IMMOBILIEN
Diese AGB´s der Firma BALINT IMMOBILIEN, im folgenden BALINT IMMOBILIEN bezeichnet, bilden einen integrierenden Bestandteil jeglicher Angebote, Kostenschätzungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen von BALINT IMMOBILIEN sowie der von ihr abgeschlossenen Maklerverträge.
1. Objekt-Angebote von BALINT IMMOBILIEN sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Es kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Irrtümer werden vorbehalten. Die Vervielfältigung dieser Daten einschließlich Nutzung oder Einspeisung in Online-Dienste, Datenbanken oder Websites durch unberechtigte Dritte ist untersagt und wird im Falle des Zuwiderhandelns von BALINT IMMOBILIEN gerichtlich verfolgt. Der Download oder der Ausdruck ist jedoch zum persönlichen Gebrauch gestattet. Für die Angaben, die auf
Informationen der über Objekte Verfügungsberechtigten beruhen, wird ebenso keine Gewähr geleistet wie für Ausmaß, Eignung und Beschaffenheit der Objekte, von denen sich der
Anbotsempfänger persönlich überzeugt.
2. Teilt ein Anbotsempfänger nicht binnen 14 Tagen mit, ein angebotenes Objekt sei ihm bereits als verkäuflich oder vermietbar bekannt, so anerkennt er die Namhaftmachung durch
die Firma BALINT IMMOBILIEN.
3. BALINT IMMOBILIEN darf sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für Käufer/
Mieter entgeltlich tätig sein.
4. Falls im Einzelfall nicht anderes vereinbart wird, gelten die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20 % USt. als vereinbart. Provisionspflicht entsteht durch Namhaftmachung und wird mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Anbotsempfänger und dem über das Objekt Verfügungsberechtigten wirksam. Nachträgliche Vertragsauflösung oder -abänderung berührt die Provisionspflicht nicht. Der volle Provisionsanspruch steht auch zu, wenn ein Vertrag zu vom Angebot abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt des von
BALINT IMMOBILIEN nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen oder in zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang innerhalb von drei Jahren durch einen oder mehrere
Folgeverträge erweitert oder ergänzt wird.5. Jede Bekanntgabe der von BALINT IMMOBILIEN angebotenen Objekte oder namhaft gemachten Interessenten durch den
Anbotsempfänger an Dritte bedarf vorheriger Zustimmung von BALINT IMMOBILIEN. Wird ein Vertrag über ein von BALINT IMMOBILIEN angebotenes Objekt nicht mit dem Anbotsempfänger, sondern mit einem Dritten, dem es der Anbotsempfänger bekannt- oder weitergegeben hat, abgeschlossen, so haftet der Anbotsempfänger für die BALINT IMMOBILIEN hiedurch entgangene Vermittlungsprovision.
5. Alleinaufträge für Objektvermietung/-verkauf müssen befristet sein; sie verlängern sich jedoch stillschweigend um jeweils einen Monat auf maximal sechs Monate, wenn sie nicht binnen 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden. Wird ein Alleinauftrag erteilt, dann sind alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten an BALINT IMMOBILIEN zu verweisen; versäumt dies der Auftraggeber, so haftet er für die Gesamtprovision. Ein Anspruch auf die Gesamtprovision entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Vertragsabschluss mit einem nachgewiesenen Interessenten ohne wichtigen Grund
verweigert.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BALINT IMMOBILIEN prompt vom Abschluss eines Vertrages samt dem wesentlichen Vertragsinhalt, insbesondere Höhe des Kaufpreises bzw. Mietzins sowie Ablösezahlungen, zu informieren. Über Aufforderung hat der Auftraggeber BALINT IMMOBILIEN eine entsprechende Kopie der Vertragsurkunde zur Verfügung zu stellen.
7. Aufträge für Immobilien-Beratungsleistungen werden von uns ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von BALINT
IMMOBILIEN bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang, die Fristen und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von BALINT IMMOBILIEN sind freibleibend und
unverbindlich.9. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei BALINT IMMOBILIEN gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Auftrags durch BALINT IMMOBILIEN zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen.10. Der Auftraggeber wird BALINT IMMOBILIEN
unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die
Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
8. Fakturierte Provisionen oder Honorare sind vom Rechnungsempfänger – wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – prompt nach Rechnungserhalt an BALINT IMMOBILIEN zu bezahlen. BALINT IMMOBILIEN ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 8 % p.a., berechnet ab dem Tage der Rechnungslegung, in Rechnung zu stellen.
9. BALINT IMMOBILIEN darf die überlassenen Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergeben.
10. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits beruhen.
11. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen jedenfalls gültig und hat an die Stelle der ungültigen Vertragsbestimmung eine solche zu treten, die im Sinn der Auslegung gegenständlichen Vertrages am ehesten den Willen der Parteien im Zusammenhalt mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Klagenfurt am Wörthersee. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG; es ist sohin jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen von Kunden ist der Ort der Beauftragung von BALINT IMMOBILIEN durch den Kunden.